Hausordnung Koblenzer Oktoberfest

1. Zutritt zu der Veranstaltung

Das Mindestalter der Besucher für die jeweiligen Veranstaltungen beträgt 16 Jahre. Eine entsprechende Ausweiskontrolle findet am Einlass statt.

1.1. Der Zutritt zu den Veranstaltungen wird nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte sowie eines gültigen Ausweisdokuments mit Lichtbild gewährt. Minderjährige Personen müssen um 24:00 Uhr das Festgelände verlassen.

1.2. Die Eintrittskarte gewährt nur den einmaligen Zutritt zu der jeweiligen Veranstaltung und verliert danach ihre Gültigkeit. Am Einlass erhält jeder zur Teilnahme berechtigte Gast einen Einlassstempel, welcher unter Berücksichtigung aller sonstigen Punkte dieser Hausordnung den Zugang zum Veranstaltungsgelände im Zeitraum der Veranstaltung gewährleistet.

 

2. Mitführen von Gegenständen

2.1. Verbotene Stoffe und Gegenstände:
Zu der Veranstaltung dürfen keine Gegenstände mitgeführt werden, die geeignet sind, Personen zu gefährden, insbesondere Waffen jeder Art, wie Schuss-, Hieb – oder Stoßwaffen, Explosivstoffe, komprimierte Gase (ausgenommen hiervon sind Feuerzeuge), oxydierende, radioaktive oder ätzende Stoffe, leicht entzündliche Stoffe, giftige oder aggressive Stoffe und ferner flüssige Stoffe jeder Art, sowie Behälter unter Gasdruck (ausgenommen hiervon sind Feuerzeuge), die zu Angriffs – oder Verteidigungszwecken verwendet werden können. Gleiches gilt für Munition.

2.2. Drogen und übermäßiger Alkoholkonsum:

2.2.1. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist das Mitführen, Konsumieren, der Handel von unter das Betäubungsmittelgesetz fallender Stoffe verboten. Im Fall des Mitführens wird dem betroffenen Gast der Zutritt zu der Veranstaltung verwehrt bzw. wird der Gast von der weiteren Veranstaltung ausgeschlossen.

2.2.2. Im Fall des übermäßigen Alkoholkonsums wird dem betroffenen Gast der Zutritt zu der Veranstaltung verwehrt bzw. wird der Gast von der weiteren Veranstaltung ausgeschlossen.

2.3. Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

2.4. Das Rauchen ist ab 18 Jahren gestattet. Bei Nichtbeachtung wird die Person von der Veranstaltung ausgeschlossen.

 

3. Verweigerung des Einlasses/Ausschluss von der Veranstaltung

Dem Gast kann der Zutritt zu der Veranstaltung verweigert oder der Gast kann von den weiteren Veranstaltungen ausgeschlossen werden, wenn er die unter Ziffer 2 aufgeführten Stoffe oder Gegenstände mit sich führt. Der Zutritt kann ferner insbesondere dann ausgeschlossen werden, wenn:

3.1. das Sicherheitspersonal bei der Ausübung ihrer Pflichten behindert oder gegen Anweisungen im Rahmen des Hausrechts verstoßen wird.

3.2. ein Verhalten bei anderen Besuchern der Veranstaltung oder bei dem Personal zu einer unzumutbaren Belastung, Schäden und/oder Verletzungen führt.

3.3. der begründete Verdacht besteht, der Besucher werde eine der vorgenannten Handlungen vornehmen.

3.4. der Besucher die Überprüfung der Person oder von mitgeführten Taschen, die zum Auffinden der unter der vorstehenden Ziffer aufgezählten Stoffe und Gegenstände dient und aus Sicherheitsgründen notwendig sind, verweigert. Während der Veranstaltung begangene rechtswidrige Handlungen werden sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich verfolgt.

 

4. Foto- und Videoaufnahmen

Bitte beachten Sie, dass unsere Oktoberfeste durch Foto- und Videoaufnahmen bildlich festgehalten werden. Mit dem Kauf Ihrer Eintrittskarte/ Ihrem Zutritt zu unseren Oktoberfesten erklären Sie sich einverstanden, dass diese Aufnahmen im Nachgang für Werbe- und Pressezwecke (z.B. in sozialen Medien, Homepage, Presse, Druckprodukte etc.) verwendet werden.

 

 5. Haftung der Besucher

Jeder Besucher haftet für den/die von ihm verursachten Schaden/Schäden.

 

6. Haftung des Veranstalters

Ansprüche der Besucher auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.