Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Koblenzer Oktoberfestes

Stand: 18.10.2023

  1. Inhaltliche, zeitliche und räumliche Gültigkeit

1.1. Die AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der AVL Projektentwicklungs-GmbH als Veranstalter des „10. Koblenzer Oktoberfestes“ vom 13.09.2024 bis zum 12.10.2024 in Koblenz

(-nachfolgend Veranstalter-)

und den Gästen des „10. Koblenzer Oktoberfestes“ in Koblenz

(-nachfolgend Gast-).

1.2. Der Veranstalter wird vertreten durch den Geschäftsführer.

1.3. Diese AGB gelten für das Festzelt auf dem Messegelände am Wallersheimer Kreisel (Hans-Böckler-Straße 1A, 56070 Koblenz), das Festgelände und die dazugehörigen Freiflächen, Verkehrswege und sonstige Einrichtungen.

  1. Zutritt zu der Veranstaltung

Das Mindestalter der Besucher für die jeweiligen Veranstaltungen beträgt 16 Jahre. Eine entsprechende Ausweiskontrolle findet am Einlass statt.

2.1. Der Zutritt zu den Veranstaltungen wird nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte sowie eines gültigen Ausweisdokuments mit Lichtbild gewährt. Minderjährige Personen müssen um 24:00 Uhr das Festgelände verlassen.

2.2. Die Eintrittskarte gewährt nur den einmaligen Zutritt zu der jeweiligen Veranstaltung und verliert danach ihre Gültigkeit. Am Einlass erhält jeder zur Teilnahme berechtigte Gast einen Einlassstempel, welcher unter Berücksichtigung aller sonstigen Punkte dieser Hausordnung den Zugang zum Veranstaltungsgelände im Zeitraum der Veranstaltung gewährleistet.

  1. Mitführen von Gegenständen

3.1. Verbotene Stoffe und Gegenstände:
Zu der Veranstaltung dürfen keine Gegenstände mitgeführt werden, die geeignet sind, Personen zu gefährden, insbesondere Waffen jeder Art, wie Schuss-, Hieb – oder Stoßwaffen, Explosivstoffe, komprimierte Gase (ausgenommen hiervon sind Feuerzeuge), oxydierende, radioaktive oder ätzende Stoffe, leicht entzündliche Stoffe, giftige oder aggressive Stoffe und ferner flüssige Stoffe jeder Art, sowie Behälter unter Gasdruck (ausgenommen hiervon sind Feuerzeuge), die zu Angriffs – oder Verteidigungszwecken verwendet werden können. Gleiches gilt für Munition.

3.2. Drogen und übermäßiger Alkoholkonsum:

3.2.1. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist das Mitführen, Konsumieren, der Handel von unter das Betäubungsmittelgesetz fallender Stoffe verboten. Im Fall des Mitführens wird dem betroffenen Gast der Zutritt zu der Veranstaltung verwehrt bzw. wird der Gast von der weiteren Veranstaltung ausgeschlossen.

3.2.2. Im Fall des übermäßigen Alkoholkonsums wird dem betroffenen Gast der Zutritt zu der Veranstaltung verwehrt bzw. wird der Gast von der weiteren Veranstaltung ausgeschlossen.

3.3. Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet.

3.4. Das Rauchen ist ab 18 Jahren gestattet. Bei Nichtbeachtung wird die Person von der Veranstaltung ausgeschlossen.

  1. Verweigerung des Einlasses/Ausschluss von der Veranstaltung

Dem Gast kann der Zutritt zu der Veranstaltung verweigert oder der Gast kann von den weiteren Veranstaltungen ausgeschlossen werden, wenn er die unter Ziffer 2 aufgeführten Stoffe oder Gegenstände mit sich führt. Der Zutritt kann ferner insbesondere dann ausgeschlossen werden, wenn:

4.1. das Sicherheitspersonal bei der Ausübung ihrer Pflichten behindert oder gegen Anweisungen im Rahmen des Hausrechts verstoßen wird.

4.2. ein Verhalten bei anderen Besuchern der Veranstaltung oder bei dem Personal zu einer unzumutbaren Belastung, Schäden und/oder Verletzungen führt.

4.3. der begründete Verdacht besteht, der Besucher werde eine der vorgenannten Handlungen vornehmen.

4.4. der Besucher die Überprüfung der Person oder von mitgeführten Taschen, die zum Auffinden der unter der vorstehenden Ziffer aufgezählten Stoffe und Gegenstände dient und aus Sicherheitsgründen notwendig sind, verweigert. Während der Veranstaltung begangene rechtswidrige Handlungen werden sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich verfolgt.

Wird einem Gast der Zutritt aus einem der oben angeführten Gründe verwehrt oder wird der Gast von der Veranstaltung entfernt, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises – auch nicht für die Folgeveranstaltungen.

  1. Eintrittskarten

5.1. Die Abwicklung des Ticketverkaufs wird durch die Dienstleister „Ticket Regional“ (click around GmbH) und VR Ticket Solutions GmbH durchgeführt.

5.2. Der Erwerb von Eintrittskarten ist nur möglich per Online-Kauf, telefonisch bei der Tickethotline oder in den entsprechenden Vorverkaufsstellen der o.g. Dienstleister.

5.3. Nach Bestellbestätigung per E-Mail gilt der Kaufvertrag zwischen dem Veranstalter und dem Gast als geschlossen. Gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge auf Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen wie das „Koblenzer Oktoberfest“ keine Anwendung. Der Gast hat daher kein 2-wöchiges Widerrufsrecht. Eine Rückgabe oder Umtausch der Tickets ist ausgeschlossen.

5.4. Die mit Kauf der Eintrittskarte reservierten Sitzplätze sind bis zum Eintreffen der Gäste, spätestens aber bis 19:00 Uhr reserviert. Werden die Plätze komplett verlassen oder bis 19:00 Uhr nicht eingenommen, so kann es sein, dass andere Personen diese einnehmen. Der Veranstalter behält sich vor, nicht eingenommene Plätze wieder zu vergeben. Platzänderungen, insbesondere die Zuweisung eines anderen Tisches, bleiben dem Veranstalter vorbehalten.

  1. Wertmarken und Pfandchips

6.1. Die Bezahlung der Getränke erfolgt im Festzelt ausschließlich über Wertkarten in Höhe von 30,00 € oder 50,00 €. An den Theken wird dementsprechend kein Bargeld entgegengenommen (Ausnahme: VIP-Bereich, dort ist nur eine Barzahlung möglich).

6.2. Die Wertkarten werden an Wertkartenhäusern verkauft. Die Wertkarten können nur bar gezahlt werden, nicht mit EC-Karte.

6.3. Das Restguthaben auf der Wertkarte, sowie die Pfand-Chips, kann sich der Gast vor Verlassen des Zeltes auszahlen lassen. Das Restguthaben ist ausschließlich am Abend der Veranstaltung (siehe Datumstempel) an der Wertkartenbude rückerstattungsfähig.

6.4. Das unberechtigte Sammeln von „herrenlosen“ Gläsern und die Rückgabe dadurch erhaltener Pfand-Chips ist verboten. Missbrauchsversuche und „Sammelwahn“ von Besuchern werden als Betrugsversuch geahndet und verfolgt. Um dem unberechtigten Pfand-Sammeln vorzugreifen, dürfen pro Person pro Veranstaltungsabend maximal 15 Pfand-Chips zurückgegeben/eingetauscht werden.

  1. VIP-Bereich

7.1. Im VIP-Bereich ist das Anlegen und Tragen eines VIP- Bändchens (erhältlich gegen Vorzeigen der entsprechenden Eintrittskarten am Eingang) obligatorisch. Die Manipulation oder Weitergabe der Bändchen wird als Betrugsversuch geahndet und verfolgt.

7.2. Bei Eintrittskarten der Kategorie “VIP” steht dem Gast jeweils ab 1 Stunde nach Einlass für jeweils 4 Stunden ein Abendessen in Buffetform zur Verfügung. Eine Weitergabe der Speisen an andere Personen, insbesondere an solche, die diese Leistung nicht gebucht haben, ist untersagt. Ebenso besteht kein Anspruch auf diese Leistung, wenn diese nicht in der genannten Zeit am gebuchten Veranstaltungstag in Anspruch genommen wurde. Die angebotenen Speisen müssen innerhalb des gebuchten Bereichs verzehrt werden.

7.3. Im VIP-Bereich werden die Gäste durch das Service–Team direkt am Tisch bedient. Im VIP–Bereich kann ausschließlich bar gezahlt werden.

  1. Rücktritt vom Vertrag/Veranstaltungsausfall/Leistungsänderungen

8.1. Eine Rückgabe und/oder der Umtausch von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.

8.2. Der Veranstalters ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn eine einzelne Veranstaltung oder das Oktoberfest als Ganzes abgesagt wird oder höhere Gewalt, nicht zu vertretende Betriebsstörungen durch Streiks, Erkrankung einer nicht unerheblichen Zahl von Mitarbeitern oder andere von dem Veranstalters nicht zu vertretende Leistungshindernisse, die durch zumutbare Aufwendungen nicht überwunden werden können, die Erfüllung des Kaufvertrags unmöglich machen. Dies gilt auch, wenn der Veranstalter Anlass zu der Annahme hat, insbesondere wegen Drohungen oder Mitteilungen von Behörden, dass die Sicherheit der Veranstaltung gefährdet wird. Sollte eine Veranstaltung, gleichgültig aus welchen Gründen, nicht möglich sein, kann die Eintrittskarte zurückgegeben werden. In diesem Fall bestehen, mit Ausnahme der Erstattung des bezahlten Eintrittsgeldes, keinerlei Ansprüche des Gastes gegenüber dem Veranstalter.

8.3. Der Veranstalter ist berechtigt, das Programm einer Veranstaltung aufgrund von Absagen der Unterhaltungsband oder Einzelkünstlern (wegen z.B. Erkrankung, Doppelbuchung, vertraglichen Regelungen bzgl. kurzfristigen TV-Auftritten etc.), auch kurzfristig, zu ändern. Dazu wird der Veranstalter, unter Berücksichtigung der Interessen des Gastes, Ersatzkünstler verpflichten und dies dem Gast in geeigneter Weise kommunizieren.

Eine Programmänderung, auch nach Kauf der Eintrittskarte, führt nicht zu Ansprüchen des Gastes gegenüber dem Veranstalter und auch nicht zum Rückgaberecht der erworbenen Eintrittskarte.

  1. Foto- und Videoaufnahmen

Bitte beachten Sie, dass unsere Oktoberfeste durch Foto- und Videoaufnahmen bildlich festgehalten werden. Mit dem Kauf Ihrer Eintrittskarte/ Ihrem Zutritt zu unseren Oktoberfesten erklären Sie sich einverstanden, dass diese Aufnahmen im Nachgang für Werbe- und Pressezwecke (z.B. in sozialen Medien, Homepage, Presse, Druckprodukte etc.) verwendet werden. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos sowie zeitlich und räumlich unbeschränkt.

  1. Haftung der Besucher

Jeder Besucher haftet für den/die von ihm verursachten Schaden/Schäden.

  1. Haftung des Veranstalters

11.1. Der Veranstalter haftet, außer bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzungen, insbesondere beim Abhandenkommen von Kleidungs- oder Wertgegenständen, soweit nicht besondere Vereinbarungen getroffen sind. Die Beschränkung der Haftung gilt auch für die Haftung des Veranstalters für von ihm eingesetzte Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen und gesetzliche Vertreter. Im Falle von einfach fahrlässig verschuldeten Leistungsstörungen, einfach fahrlässig verschuldeten vorvertraglichen oder nebenvertraglichen Pflichtverletzungen ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, es sei denn, es sind wesentliche Pflichten verletzt, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist, oder die aus berechtigter Inanspruchnahme von besonderem Vertrauen erwachsen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung des Veranstalters auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden.

11.2. Es ist allen Gästen ausdrücklich untersagt, die Bänke und Tische zu betreten. Bei Verstößen gegen dieses Verbot ist eine Haftung des Veranstalters für hieraus resultierende Schäden ausgeschlossen.

 

  1. Datenschutz

12.1. Informationen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vor und während des Ticketkaufes finden Sie in der Datenschutzerklärung des Veranstalters.

12.2. Während der Veranstaltung werden durch den Veranstalter Foto- und Videoaufnahmen (Bildaufnahmen) angefertigt. Diese Bildaufnahmen werden zu Marketingzwecken sowohl auf der Website als auch auf den Social Media Seiten (Facebook, Instagram) des Veranstalters veröffentlicht. Die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung von Aufnahmen, welche einen Überblick über das Publikum darstellen, ergibt sich aus dem berechtigten Interesse des Veranstalters an einer optimalen medienwirksamen Präsentation der Veranstaltung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO und § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG.

12.3. Die Anfertigung und Veröffentlichung von Bildaufnahmen durch den Veranstalter, welche einzelne Gäste oder kleine Gruppen von Gästen abbilden, erfolgt auf Grundlage deren Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO und § 22 KunstUrhG. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass die Einwilligung durch seine eindeutige Positionierung zur Bildaufnahme (z.B. Positionierung zur Kamera, Lächeln in die Kamera, u.Ä.) erklärt wird. Die einmal erteilte Einwilligung kann der Gast jederzeit ohne die Angabe von Gründen direkt gegenüber dem aufnehmenden Foto- bzw. Videografen, oder gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden.

 

  1. Hinweis gem. Art. 14 ODR-Verordnung

13.1. Kunden, die Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, haben die Möglichkeit im Streitfall auf dem EU-Portal „Ihr Europa“ (http://europa.eu/youreurope/citizens/index_de.htm) ein Online-Schlichtungsverfahren unter Hinzuziehung einer anerkannten Schlichtungsstelle durchzuführen. Hierzu können sie sich der Online-Schlichtungs-Plattform der EU unter der URL: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ bedienen.

13.2. Das Online-Schlichtungsverfahren ist nicht zwingende Voraussetzung für das Anrufen zuständiger ordentlicher Gerichte, sondern stellt eine alternative Möglichkeit dar, Differenzen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftreten können, zu beseitigen.

13.3. Sonstige nationale Vorschriften zur Durchführung von Schlichtungsverfahren bleiben von den vorstehenden Regelungen in Ziffer 13.1 und 13.2 unberührt.

 

  1. Schlussbestimmungen

14.1. Für alle Verträge zwischen dem Veranstalter und den Gästen gelten ausschließlich diese AGB – andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, dieses auch ohne ausdrücklichen Widerspruch.

14.2. Durch Bezahlung der Eintrittskarten akzeptieren die Gäste die AGB für das „10. Koblenzer Oktoberfest“.

14.3. Jegliche Werbung im Zelt ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Veranstalter gestattet. Bei Zuwiderhandlung werden dem Verursacher die Reinigungskosten in Rechnung gestellt. Dies gilt insbesondere für Flyer und Aufkleber.

14.4. Mitarbeiter des Veranstalters sind zu mündlichen Vertragsabreden, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger mündlicher Absprachen nicht befugt. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden. Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. UN – Kaufrecht ist nicht anzuwenden. Als Gerichtstand wird Koblenz vereinbart.

 

Maring-Noviand, den 18.10.2023